Arbeitsplatzevaluierung

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Aufgrund einer Novelle im ASchG sind Unternehmen seit 2013 dazu verpflichtet Arbeitsplätze hinsichtlich psychischer Belastungen zu evaluieren. Das heißt, zu überprüfen, ob und welche Arbeitsbedingungen zu einer psychischen Fehlbeanspruchung führen um mit entsprechenden Maßnahmen dem entgegen wirken zu können.

Ziel dieser Evaluierung ist es, die psychische Gesundheit und damit die berufliche Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig aufrecht zu erhalten. Mit dem richtigen Know-how durchgeführt lassen sich dadurch wertvolle, nachhaltige Effekte für Ihr Unternehmen erzielen. Dabei sind es oft Kleinigkeiten die große Wirkung zeigen.

Wir bieten neben der vollständigen Durchführung der Evaluierung psychischer Belastungen auch professionelle Unterstützung in einzelnen Teilabschnitten des gesamten Evaluierungsprozesses an. (Darüber hinaus beraten wir Unternehmen auch langfristig und bieten individuelle Follow-up Angebote an.)

 

Der Prozess der Evaluierung

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